W O F F L E B E N - Einleitung zur Chronik

 

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  • Thüringen und Woffleben (politische Zugehörigkeit)       03.10.2009
  • Verfassung Thüringen    -Auszüge-                          11.03.2010
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  • Vereine von Woffleben                                                31.03.2008
  • Begriffserklärung: Kannenleeter                                   31.03.2008 
  •   
  • ORTSCHRONIK - Hinweis zur Aufbewahrung                31.03.2008

 

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T H Ü R I N G E N – politisch

 

Politische Zugehörigkeit von Woffleben

 

Staat              Deutschland

Land              Thüringen

Kreis              Landkreis Nordhausen

Verwaltung     drittgrößter Ortsteil der Stadt Ellrich

 

Einwohner (zum 31.12.1992) 586

Einwohner (zum 31.12.2010) 490

 

Fläche der Gemarkung 613 ha

 

Koordinaten 51° 33' 16'' N, 10° 43' 23'' O (von Greenwich)

 

Europa -> Deutschland -> Thüringen

 

Europa ist ein Kontinent auf der nördlichen Halbkugel. Der höchste Punkt ist der Gipfel des Montblanc in den französischen Westalpen mit 4.807 m Höhe. Der niedrigste Punkt liegt in der Kaspischen Senke bei Minus –28 m NN. Seine Grenzen sind im Norden das Nordpolarmeer, im Westen der Atlantische Ozean, im Süden Mittelmeer, Schwarzes Meer, Kaspisches Meer und im Osten der Kontinent Asien – getrennt durch das Uralgebirge. Europa ist im ständigen Wandel und bestand nach meinen Recherchen am 03.08.2003 aus 46 Staaten, zu denen auch Deutschland gehört.

 

Deutschland wurde 1949 gegründet und bestand bis zur Wiedervereinigung 1990 aus den beiden deutschen Staaten BRD und DDR. Der höchste Punkt ist die Zugspitze in den Alpen mit 2.963 m Höhe. Die typischen Landschaftsformen sind Norden Heideland und Moore, im Süden das Alpengebirge und in der Mitte die Mittelgebirge. Politisch gesehen besteht Deutschland aus 16 Bundesländern und eins davon ist Thüringen.

 

Thüringen wurde vor mehr als 2000 Jahren vom römischen Geschichtsschreiber Tacitus bereist. Dabei traf er auf Angeln, Hermunduren, Cherusker, Chatten und Markomannen. Einige Stämme verehrten den Donnergott Thor, worauf Tacitus das Gebiet Thoringia nannte. Im 2. und 3. Jahrhundert entstand aus den germanischen Großstämmen das Thüringenreich. Um 400 war das Land als Thoringi bekannt. Nach der Eroberung durch die Franken und Sachsen im 5. Jh wurde es dem Frankenreich angegliedert. 1130 wurde das Land unter Führung der Ludowinger zur Landgrafschaft. Im Jahre 1485 kam der Norden an die Albertiner und der Süden an die Ernestiner. Erst nach 1806 ging die Ära der zerklüfteten Fürstentümer mit dem Zerfall des Römisch-Deutschen Kaiserreichs zu Ende. 1920 vereinigten sich 8 „Nachbarkleinstaaten“ zum Land Thüringen. Nach dem II. Weltkrieg 1945 wurde es zum Teil von den Amerikanern besetzt, kam aber aus politischen Gründen später zur sowjetischen Besatzungszone. Ab 1949 gehörte das Land dann zur DDR und wurde in die Bezirke Erfurt, Suhl und Gera aufgeteilt. Seit der Wiedervereinigung 1990 ist Thüringen eins von 16 Bundesländer der BRD mit seinen Nachbarländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Hessen und Niedersachsen. Thüringen liegt im Bereich der Deutschen Mittelgebirgsschwelle und wird durch Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Thüringer Becken, Ilmplatte, Eichsfeld, Hainich, Dün, Hainleite, Rhön und Vogtland geprägt. Der höchste Punkt ist der Gipfel des Großen Beerberg mit 982 m Höhe im Thüringer Wald. Das Bundesland ist mit ca. 31 % Wald bewachsen und wird auch als „Grüne Lunge“ bezeichnet. Außerdem liegt nahe Niederdorla der geographische Mittelpunkt Deutschlands. #

 

Quellen: wikipedia, private Geschichtsbücher

 

  

VERFASSUNG Thüringen - teils kurzgefasste Auszüge

 

Verfassung des Freistaats Thüringen

 vom 25.10.1993, geändert am 24.11.2003 per Gesetz

 

Artikel 1   (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie auch im Sterben zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Thüringen bekennt sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder staatlichen Gemeinschaft, zum Frieden und zur Gerechtigkeit.

Artikel 2   (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. ... (2) Niemand darf wegen seiner Herkunft, Abstammung, ethnischen Zugehörigkeit, sozialen Stellung, Sprache, seiner politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung bevorzugt oder benachteiligt werden. (3) Menschen mit Behinderung stehen unter besonderem Schutz des Freistaats. ...

Artikel 3   (1) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ... (2) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ... .

Artikel 6   (1) Jeder hat Recht auf Achtung und Schutz seiner Persönlichkeit und seines privaten Lebensbereichs.

Artikel 9        Jeder hat das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens im Freistaat. ... insbesondere durch Mitwirkung in Parteien und Bürgerbewegungen wahrgenommen.

Artikel 11  (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. (2) Die Freiheit -aller Medien- wird gewährleistet. Zensur ist nicht zulässig, aber siehe Absatz (3) ...

Artikel 16       Das Land und seine Gebietskörperschaften sichern allen im Notfall ein Obdach.

Artikel 17  (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Artikel 18  (1) Eltern und andere Sorgeberechtigte haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. ... .

Artikel 19  (1) Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind ... zu schützen. ... .

Artikel 20      Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. ... .

Artikel 22 ... ... (3) Die Lehrer haben auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen.

Artikel 27  (1) Kunst ist frei. Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. (2) Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 30  (1) Kultur, Kunst, Brauchtum genießen Schutz und Förderung ... (3) Der Sport genießt Schutz und Förderung ... .

Artikel 31 ... ... (2) Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. ... .

Artikel 34  (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. ... (3) Eine Enteignung ... darf nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. ... .

Artikel 35  (1) Jeder Bürger hat das Recht´, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. ... . 

Artikel 44  (1) Der Freistaat Thüringen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. ... (2) Die Landesfarben sind weiß-rot. Das Wappen des Landes bildet ein aufrecht stehender, achtfach rot-silber gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen. (3) Die Landeshauptstadt ist Erfurt.

 

Quelle: Im Zuge meines Rechts auf Medienfreiheit (Artikel 11) und im gemeinnützigen Interesse Wissen weiter zu geben (im Sinne von Artikel 20), habe ich Auszüge aus der Textausgabe der Verfassung des Freistaats Thüringen, herausgegeben vom Thüringer Kultusministerium, Ausgabe 2005, hergestellt vom Deutschen Gemeindeverlag GmbH Greiz hier niedergeschrieben.

 

Details unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/landtag/gesetze/verfassung_internet.pdf #

 

  

V E R E I N E

 

Woffleben hat ein reges Vereinsleben:

 

· Dartvampire Woffleben

· Dumper-Renn-Team Südharz

· Freiwillige Feuerwehr Woffleben

· Gemischter Chor Woffleben e.V.

· Kannenleeter Carnevals Club Woffleben e.V.

· Rasensportverein Woffleben e.V.

· Rassegeflügelzuchtverein Woffleben

 

Quelle: eigenes Wissen, Homepage der Stadt Ellrich

 

Fehlt ein Verein? Habt Ihr eine eigene Homepage? Schreibt es mir!

 

  

W I S S E N S W E R T E S

 

Woher kommt die Bezeichnung Kannenleeter? - Spitzname von Woffleben

 

Es gibt eine nachweisbare Überlieferung: Die Ableitung kommt von dem Wort „Leed“, was soviel heißt wie Klappe oder Tür (Ofenleed / Ofenklappe / Feuertür) Sie entstammt der Tatsache, dass in Woffleben Bräuhahn-Bier gebraut wurde und dieses aus großen Kannen, die mit einem großen Leed (Klappe / Tür) verschlossen waren, getrunken wurde. Ähnlich einem bayrischen Bierhumpen. Im Laufe der Zeit wurde aus „Leed“ das Leet und somit auch das Wort „Kannenleeter“, so wie de Wofflewer nun heißen. Leider wurde kein Exemplar für die Nachwelt aufgehoben. #

 

Quelle: Ortschronik Woffleben

 

  

Aufbewahrung der Ortschronik


Die Ortschronik befindet sich beim Ortsbürgermeister in Woffleben und wird zur Zeit ehrenamtlich weitergeführt.

Laut Eingliederungsvertrag der Einheitsgemeinde Ellrich mit den Ortsteilen wurde 1994 angeregt, im Sülzhayner Fremden- und Verkehrsbüro eine Zentrale Stelle für die Ortschroniken einzurichten.

Jedoch bleibt die Woffleber Chronik auch weiterhin im Ort. #

 

Anmerkung: Um die Chronik fürs Internet aufzuarbeiten durfte ich sie nicht nach Hause mitnehmen, sondern habe mir Teile davon abfotografiert und abgeschrieben.

 

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  • veröffentlicht am: 31.03.2008
  • aktualisiert   am: 11.11.2011